· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung
Auch bei Parodontitis kein Anspruch auf Erstattung der PZR
| Auch wenn der Patient eine Parodontitis hat, muss die Krankenkasse die Kosten einer professionellen Zahnreinigung (PZR) nicht übernehmen. So entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem Urteil vom 17. Juli 2015 (Az. L 11 KR 211/15, Abruf-Nr. 145539 ). |
Nach Auffassung des klagenden Patienten war die PZR Teil der Behandlung seiner Parodontitis und müsse daher von der Krankenkasse erstattet werden. Das LSG sah jedoch keinen Grund für eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse. Nicht alles, was medizinisch sinnvoll sei, falle in die Leistungspflicht der GKV. Die PZR gehöre „grundsätzlich und ohne Ausnahmen in den Bereich der Eigenvorsorge“.
Quelle: ID 43694696