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· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

BGH: Keine übertriebenen Anforderungen an Aufklärung des Patienten

| Der Bundesgerichtshof hat am 28. Januar 2014 (Az. VI ZR 143/13, Abruf-Nr. 140750 ) entschieden, dass an den Arzt keine unbilligen oder übertriebenen Anforderungen bezüglich der Aufklärung des Patienten über die vorzunehmende Behandlung gestellt werden dürfen. |

 

Schriftliche Aufzeichnungen über das Gespräch seien zwar zu empfehlen, aber nicht zwingend. Sofern „einiger Beweis für ein gewissenhaftes Aufklärungsgespräch erbracht“ wurde, sollte dem Arzt im Zweifel geglaubt werden, dass diese auch im Einzelfall in der gebotenen Weise geschehen ist - so das Gericht. Die Frage ist aber, ob dieses Urteil auch vor dem Hintergrund des neuen, seit dem 13. Februar 2013 gültigen Patientenrechtegesetzes (PRG) Bestand hätte.

Quelle: ID 42676242