Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

Landgericht Berlin: Zahnarzt hat Anspruch auf Honorar trotz Behandlungsabbruchs

| Das Landgericht Berlin hat mit dem Urteil vom 16. April 2013 (Az. 5 S 4/12) entschieden, dass im konkreten Urteilsfall der Zahnarzt trotz Abbruchs der Behandlung einen vollen Honoraranspruch hatte. |

 

Eine Patientin wünschte eine aufwendige prothetische Versorgung. Schon bei Vorbehandlern war sie nicht zufrieden gewesen. Auf Wunsch der Patientin wurde der gefertigte Zahnersatz nur provisorisch einzementiert. Auch diesmal war sie mit dem Ergebnis wegen Passungenauigkeiten nicht zufrieden. Trotz Nacharbeiten änderte sich daran nichts. Nach Ausgliederung des Zahnersatzes begab sich die Patientin in das Zahnlabor und ließ dort die Brücke nochmals nacharbeiten. Dann wurden ihr die Brücken ausgehändigt.

 

Da die Patientin kein Honorar zahlen wollte, kam es zum Gerichtsverfahren. In der ersten Instanz wies das Amtsgericht Spandau die Klage des Zahnarzts ab. Begründung: Beim werkvertraglichen Element des Behandlungsvertrags - der Fertigung des Zahnersatzes - sei ein Erfolg geschuldet und für die Fälligkeit des Honoraranspruchs eine Abnahme erforderlich. Das Landgericht Berlin revidierte das Urteil und begründete dies wie folgt: Die Okklusion des Zahnersatzes sei Teil des Dienstvertrags; hier könne kein Erfolg garantiert werden. Anhand von Zeugenaussagen konnte der Zahnarzt zudem nachweisen, dass der Patientin die Brücken tatsächlich ausgehändigt worden waren.

Quelle: ID 42863701