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Landgericht Halle: Strafverfahren gegen zwei Zahnärzte wegen Abrechnungsbetruges
| In Halle stehen zurzeit eine Zahnärztin und ein Zahnarzt vor Gericht. Sie werden beschuldigt, Leistungen doppelt abgerechnet und damit einen Schaden in Höhe von rund 130.000 Euro verursacht zu haben. |
Die beiden Zahnärzte arbeiteten einige Jahre lang in einer Praxisgemeinschaft zusammen. Zwischen 2006 und 2011 sollen sie Leistungen doppelt abgerechnet haben, obwohl sie nur einmal erbracht wurden. Die KZV hatte den Betrug im Rahmen einer Plausibilitätsprüfung aufgedeckt. Diese Prüfungen können erst seit dem Jahr 2010 flächendeckend mit einer zu diesem Zweck erstellten Software durchgeführt werden.
Da die 61 Jahre alten Angeklagten zur Wiedergutmachung bereits einen sechsstelligen Betrag an die KZV zurücküberwiesen hatten, könnte die Angelegenheit noch einigermaßen glimpflich für sie ausgehen. Zudem hatte der Zahnarzt bereits im Jahre 2011 seine Zulassung als Vertragszahnarzt zurückgegeben.