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Landgericht Köln: Werbung eines Implantatherstellers mit kostenlosem Tablet war unzulässig
| Das Landgericht Köln hat am 22. Mai 2014 (Az. 31 O 30/14 ) entschieden, dass die Werbung eines Implantatherstellers mit einem kostenlosen iPad als Werbegeschenk unzulässig war. |
Der Implantathersteller bot Zahnärzten Produkte mit einem Gesamtpaket von mindestens 5.000 Euro zum Listenpreis an. In diesem Preis war das iPad enthalten. Das Landgericht sah darin einen Verstoß gegen den § 7 Heilmittelwerbegesetz, der unentgeltliche Zuwendungen an Heilberufler grundsätzlich verbietet. Das Gericht war der Ansicht, dass es sich bei dem Tablet um eine solche unzulässige Zuwendung handelte.
Quelle: ID 43534421