· Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Oberlandesgericht Hamm: Zahnarzt durfte fremde Bilder nicht auf seiner Homepage verwenden
| Ein Zahnarzt hatte eine Firma mit der Erstellung einer Homepage für seine Praxis beauftragt. Diese Firma verwendete dafür Bilder, an denen sie keine Rechte besaß. Der Rechtinhaber verklagte daraufhin den Zahnarzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2011 (Az: 4 U 208/10, Abruf-Nr. 121728 ), dass der Zahnarzt einen Verstoß gegen den Urheberschutz begangen und sich insofern schadenersatzpflichtig gemacht hat. |
Das Gericht schreibt in der Urteilsbegründung: „Wer auf seinen Internetseiten im Rahmen von Werbung viele fremde Bilder veröffentlicht, muss auch entsprechend sorgfältig die Berechtigung hieran recherchieren. Für den Inhalt der Werbung bleibt der Bewerbende selbst verantwortlich. Er kann sich nicht auf ein spezialisiertes Unternehmen verlassen. ... Der gesetzliche Urheberschutz hat sich durch das neue Medium Internet nicht geändert, allenfalls das Maß der hiermit verbundenen Verstöße.“