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· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

OLG Frankfurt: Kein Anspruch des Patienten auf die Originale der Behandlungsunterlagen

| Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2011 (Az: 8 W 20/11 ) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf das Original seiner Behandlungsunterlagen hat. |

 

Im Urteilsfall hatte der Anwalt eines Patienten den Arzt gebeten, ihm die Krankenakte zuzusenden, der Arzt hatte jedoch nicht reagiert. Daraufhin erhob der Anwalt Klage. Das OLG Frankfurt entschied, dass der Arzt nicht rechtswidrig gehandelt hat, denn der Anwalt hätte von vornherein zusichern müssen, dass die Kosten der Zusendung der Kopien vom Patienten übernommen werden. Grundsätzlich hat ein Patient das Recht, in die Originale der Behandlungsunterlagen Einsicht zu nehmen - allerdings nur am Aufbewahrungsort, also in der Praxis. Alternativ kann er die Zusendung der Unterlagen in Kopie verlangen, jedoch müssen die Kosten von ihm übernommen werden.

Quelle: ID 34802810