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VG Minden: COPA-Schiene wissenschaftlich nicht anerkannt und daher nicht beihilfefähig
| Das Verwaltungsgericht Minden hat am 3. Januar 2014 (Az. 4 K 781/12, Abruf-Nr. 141416 ) entschieden, dass die Beihilfebescheide für eine KFO-Behandlung bei der Ehefrau eines Beamten rechtmäßig waren. Insgesamt hatte die Beihilfestelle Leistungen für 1.640 Euro nicht anerkannt. |
Das Gericht stellte fest, dass es sich zwar bei der Zahn- und Kieferfehlstellung der Patientin um ein behandlungsbedürftiges Krankheitsbild handelte. Allerdings liege keine schwere Kieferanomalie vor. Außerdem handele es sich bei der COPA-Schiene um eine wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethode.
Quelle: ID 42770081