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· Nachricht · Aktuelle Rechtsprechung

Zahnarzt wegen Verstößen gegen Berufsordnung und GOZ zu einer Geldstrafe verurteilt

| Ein Zahnarzt aus Bielefeld wurde jetzt vom Verwaltungsgericht Münster wegen Verstößen gegen die Berufsordnung für Zahnärzte und die gegen die Gebührenordnung GOZ zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. |

Der Sachverhalt

Der Zahnarzt hat im Jahr 2009 mit einer Patientin einen so genannten „Excellence-Vertrag für individualprophylaktische Leistungen“ abgeschlossen. Hierin hatte sich die damals 86-jährige Patientin verpflichtet, für vier PZR pro Jahr im Voraus 270 Euro zu zahlen. Dabei war eine Erstattung ausgeschlossen, auch wenn sie einen der Termine nicht wahrnehmen konnte. Dieser Vertrag stellt nach Auffassung der Zahnärztekammer Westfalen-Lippe eine unangemessene Honorarforderung dar und verstößt gegen die Vorgaben der GOZ, wonach der Zahnarzt ein Honorar nur für bereits erbrachte Leistungen verlangen darf.

 

Außerdem warf die Zahnärztekammer Westfalen-Lippe dem Zahnarzt vor, gegen das Verbot berufswidriger Werbung verstoßen zu haben. Er hatte auf der Facebook-Seite seiner Praxis ein Video eingestellt, mit dem er auf anpreisende Art und Weise und unter Ankündigung eines reduzierten Festpreises („99 statt 499 Euro“) ein Bleaching bewarb.

Das Urteil

Das Verwaltungsgericht Münster hat am 30. März 2016 entschieden, dass der Zahnarzt in beiden Fällen gegen die Berufsordnung der Zahnärzte und gegen die GOZ verstoßen hat. Weder ein Abo-Vertrag für eine PZR noch ein Pauschalpreis und Rabatte für das Bleaching sind zulässig. Der Zahnarzt wurde daher zu einer Geldstrafe von 1.000 Euro verurteilt, die er akzeptierte. Weitere Konsequenzen sind damit nicht verbunden.

Quelle: ID 43967714