Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Nachricht · Arbeitgeberleistungen

Neue Umzugskostenpauschalen 2012 und 2013

| Arbeitgeber können Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Umzug an einen anderen Ort entstehen, steuerfrei erstatten. Das BMF hat rückwirkend zum 1. März 2012 die umzugsbedingten Unterrichtskosten sowie die sonstigen Umzugsauslagen erhöht. Gleichzeitig hat es die Pauschalen veröffentlicht, die ab 1. Januar und 1. August 2013 gelten. |

 

  • Pauschale für sonstige Umzugskosten
Datum des Umzugs
Ledige
Verheiratete
Weitere Personen
Umzugsbedingte Unterrichtskosten

1.1.2012 bis 29.2.2012

657 Euro

1.314 Euro

289 Euro

1.657 Euro

1.3.2012 bis 31.12.2012

679 Euro

1.357 Euro

299 Euro

1.711 Euro

1.1.2013 bis 31.7.2013

687 Euro

1.374 Euro

303 Euro

1.732 Euro

ab 1. August 2013

695 Euro

1.390 Euro

306 Euro

1.752 Euro

 

Wichtig | Maßgeblich für die Pauschale ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts. Die Umzugskostenpauschale erhöht sich um 50 Prozent, wenn ein Arbeitnehmer innerhalb von fünf Jahren das zweite Mal aus beruflichen Gründen umzieht.

 

Weiterführender Hinweis

Quelle: ID 36508100