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Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann schon am ersten Tag verlangt werden
| Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage einer ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung schon am ersten Tag zu verlangen (Landesarbeitsgericht ( LAG) Köln, Urteil vom 14.9.2011, Az: 3 Sa 597/11 ). |
Ist ein Arbeitnehmer arbeitsunfähig erkrankt, muss er nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes spätestens nach drei Kalendertagen eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen. Das LAG Köln hat in seiner Entscheidung bestätigt, dass der Arbeitgeber für das Vorlageverlangen bereits am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit keinen besonderen Anlass brauche. Auch könne die Aufforderung durch den Arbeitgeber nach Ansicht der Richter vom Gericht nicht auf billiges Ermessen geprüft werden.
Quelle: ID 33749770