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· Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Der Nebenjob: Was bringt er, wann kann ihn der Arbeitgeber verbieten?

von Marie Reiter, Willich, www.deinberichtsheft.de

| Nach dem letzten Patienten heißt es endlich „Feierabend“! Doch für einige ZFA beginnt damit erst der Gang zum nächsten Job - dem Nebenjob. Im Regelfall ist dies auch problemlos möglich. Dennoch gibt es eine Vielzahl von Einschränkungen, die dazu führen können, dass die Nebenbeschäftigung ggf. untersagt werden muss. Die Betonung liegt auf „können“, denn grundsätzlich sind Nebentätigkeiten erlaubt. Und sie können teilweise sogar steuer- sowie sozialversicherungsfrei ausgeübt werden. Lesen Sie in diesem Beitrag, was geht und was nicht geht. |

Voraussetzungen für eine zulässige Nebentätigkeit

Ein weit verbreiteter Irrtum ist es noch immer, dass in einem Arbeitsvertrag ein generelles Nebentätigkeitsverbot festgehalten werden kann, das dem Arbeitnehmer jegliche Art der Nebenbeschäftigung verbietet. Es gibt jedoch auch Gründe, die dem Arbeitgeber ein Verbot ermöglichen. Daher müssen Nebentätigkeiten einige Voraussetzungen erfüllen, damit dem Nebenverdienst nichts mehr im Wege steht. Die Wichtigsten sind:

 

  • Grundsätzlich darf die Nebentätigkeit die Haupttätigkeit nicht beeinträchtigen (z. B. durch ständige Müdigkeit wegen nebenberuflicher Tätigkeit als Kellnerin in einer Bar).