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· Nachricht · Arbeitsrecht

Maßregelungskündigung ist unwirksam

| Mit Urteil vom 28. November 2012 (Az. 5 Ca 1834/12 EU, Abruf-Nr. 130957) hat das Arbeitsgericht (ArbG) Bonn die Kündigung einer Arzthelferin für unwirksam erklärt, weil eine unzulässige Maßregelung im Sinne des § 612a BGB zugrunde lag. |

 

Ein Arzt, der eine Praxis übernommen hatte, wollte die Arbeitszeit einer Arzthelferin von 11 auf 16 Wochenstunden bei gleichbleibendem Gehalt erhöhen. Die Arzthelferin erklärte sich einverstanden, bat aber zumindest um anteilige Einhaltung der Fristen für eine Änderungskündigung. Die daraufhin vom Arzt ausgesprochene Kündigung wertete das ArbG als unzulässige Maßregelung.

Quelle: ID 39874920