06.09.2017 · Fachbeitrag · Außerordentliche Kündigung
Patientendaten unbefugt weitergegeben ... und der Job war weg!
| Verletzt eine Arbeitnehmerin ihre arbeitsvertragliche Verschwiegenheitspflicht, indem sie Patientendaten weitergibt, kann ihr das Arbeitsverhältnis fristlos gekündigt werden. Im Hinblick auf die Schwere eines solchen Vertragsverstoßes kann eine Abmahnung entbehrlich sein, weil sich das Vertrauen des Arbeitgebers in die Diskretion der Arbeitnehmerin nicht wiederherstellen lässt. Zu diesem Ergebnis kam das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg (Urteil vom 11.11.2016, Az. 12 Sa 22/16, Abruf-Nr. 194530 ). |
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