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· Nachricht · Behandlungsvertrag

Behandlung von Minderjährigen in der Zahnarztpraxis: Was tun, wenn das Kind allein erscheint?

| Erscheint das Kind in Begleitung seiner gesetzlichen Vertreter zur Behandlung, so kommt in aller Regel der Vertrag mit beiden zustande. Das Gleiche gilt, wenn nur ein Elternteil das Kind begleitet. Dann wird nach § 1357 BGB auch der andere Elternteil im Rahmen angemessener Deckung des Lebensbedarfs (Unterhalt und Fürsorge) verpflichtet. Wie aber sieht es aus, wenn das Kind allein erscheint? |

 

Erscheint das Kind allein zur Behandlung, so kann gleichwohl der Vertrag mit den gesetzlichen Vertretern zustande kommen, wenn das Kind als Bote der Eltern anzusehen ist. Je nach dem Einzelfall kann dies aus Äußerungen des Kindes, früherem Verhalten der Beteiligten oder der erkennbaren Interessenlage geschlossen werden.

 

PRAXISHINWEIS |  Auf der rechtlich sicheren Seite bewegt sich der Zahnarzt, wenn er sich schriftlich oder telefonisch Klarheit darüber verschafft, mit wem der Behandlungsvertrag zustande kommen soll - vor allem vor schweren Eingriffen oder aufwendigen Maßnahmen. Dies sollte er anschließend dokumentieren.

Quelle: ID 42474618