· Nachricht · Berufsrecht
Faltenunterspritzungen und Botoxbehandlungen durch Zahnärzte sind unzulässig
| Fast hätte man es sich denken können: Ein Zahnarzt darf keine Faltenunterspritzungen und Behandlungen mit Botulinumtoxin über den „Lippenrotbereich“ hinaus vornehmen. Ausnahme: Er hat zusätzlich eine ärztliche Approbation oder verfügt über eine Erlaubnis als Heilpraktiker. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen am 18. April 2013 entschieden (Az. 13 A 121/11). |
Quelle: ID 42226529