· Fachbeitrag · Erscheinungsbild
Tattoos und Piercings beim Praxispersonal ‒ was geht, wo sind die Grenzen?
von Marie Reiter, Willich, www.deinberichtsheft.de
| Dürfen Beschäftigte im Gesundheitswesen ein Nasenpiercing haben? Oder ein Augenbrauenpiercing? Vielleicht sind auch nur bestimmte Körperpartien tabu ‒ wie die Lippen oder die Zunge? Das Robert Koch-Institut (RKI) hat dazu ein klares Statement veröffentlicht, das viele überraschen dürfte. |
Die Sichtweise der Anderen
Noch immer hält sich hartnäckig die These, dass Körperschmuck ‒ insbesondere Piercings ‒ eine große Infektionsgefahr in sich bergen und daher von der Praxis nicht geduldet werden können. Diskussionen und Streitpunkte sind vorprogrammiert. Das RKI trennt daher ganz klar zwei verschiedene Sichtweisen ‒ (1) die Bewertung nach der Infektionsprävention und (2) die Bewertung nach dem Erscheinungsbild für Außenstehende (Corporate Identity).
1. Die Bewertung nach der Infektionsprävention
Natürlich können beispielsweise Piercings abgenommen oder abgeklebt werden. Bei sichtbaren Tattoos gestaltet sich die Sache meist schon etwas schwieriger. Gegnern solchen Körperschmucks muss aber ganz klar gesagt sein: Weder von Piercings noch von Tattoos geht prinzipiell eine Infektionsgefahr aus! Eine Gefährdung ist nur bei Entzündungszeichen gegeben (z. B. bei frisch gestochenen Tattoos). Dies gilt selbstverständlich bei allen Arten von Verletzungen.
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