· Nachricht · Familienförderung
Kindergeld wird vorerst auch ohne Steuer-Identifikationsnummer weitergezahlt
| Ab 2016 ist die Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) eine zusätzliche Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld. Sollten der Familienkasse die Steuer-ID des Kindes sowie des kindergeldbeziehenden Elternteils zum 1. Januar 2016 nicht vorliegen, wird das Kindergeld zunächst weiter gezahlt. |
Der Bund der Steuerzahler hat darauf hingewiesen, dass es aktuell nicht erforderlich ist, der Familienkasse die jeweiligen Steuer-ID mitzuteilen. Liegen diese tatsächlich nicht bei der Familienkasse vor, wird diese die Eltern kontaktieren. Spätestens dann müssen die Eltern aber reagieren - sonst droht die Streichung des Kindergelds.
Quelle: ID 43791166