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Präventionsgesetz verabschiedet: Frühkindliche Karies wird mehr in den Fokus gerückt
| Der Deutsche Bundestag hat am 18. Juni 2015 das Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention (Präventionsgesetz - PrävG) verabschiedet. Kurz vor Toresschluss wurde noch einem Änderungsantrag für den zahnärztlichen Bereich stattgegeben. Darin wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) verpflichtet, § 26 SGB V (Kinderuntersuchung) zu ändern und „das Nähere zur Ausgestaltung der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (FU) zur Vermeidung frühkindlicher Karies zu regeln.“ |
Damit sollen über die bisherige FU-Richtlinie hinaus, welche die erste zahnärztliche FU im dritten Lebensjahr vorsieht, schon früher im Kleinkindalter Untersuchungen eingeführt werden, um eine Reduktion frühkindlicher Karies (Early Childhood Caries, ECC) zu erreichen. Auch eine stärkere Vernetzung von Kinder- und Zahnärzten soll erreicht werden. Damit ist die jahrelange Forderung der Zahnärzteschaft - zusammengefasst im ECC-Konzept von BZÄK und KZBV Anfang des Jahres 2014 - für eine bessere zahnärztliche Versorgung von Kleinkindern von 0 bis 3 Jahren auf den Weg gebracht.
Hinweis | Bleibt zu hoffen, dass der G-BA seinem Gesetzesauftrag schnell nachkommt und ECC-Untersuchungen für Kleinkinder von 0 bis 3 Jahren bald eingeführt werden. Einige Krankenkassen - so BarmerGEK sowie DAK - bieten Vorsorgeuntersuchungen für Kleinstkinder bereits an.