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04.03.2020 · Fachbeitrag · Sachzuwendungen

Mitarbeiterinnen-Rabatte korrekt gestalten

| Viele Unternehmen gewähren ihren Angestellten einen Personalrabatt, womit Produkte oder Dienstleistungen kostenlos oder reduziert erworben werden können. Im Prinzip handelt es sich bei dem Rabatt stets um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Jedoch können durch Rabattregelungen Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Das ist auch in Zahnarztpraxen möglich, etwa bei Zahnbehandlungen der Mitarbeiterinnen durch ihren Chef. |