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· Nachricht · Steuerrecht

Bleaching kann umsatzsteuerpflichtig sein

| Umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen sind Tätigkeiten, die zum Zweck der Vorbeugung, Diagnose, Behandlung und, soweit möglich, der Heilung von Krankheiten vorgenommen werden. Rein ästhetische Behandlungen, zu denen auch das Bleaching zählt, sind nicht befreit. |

 

Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat mit Urteil vom 09. Oktober 2014 (Az. 4 K 179/10) entschieden, dass unter Heilbehandlung auch die bloße Beseitigung der optischen Folgen einer Erkrankung zu fassen ist, wenn die Beseitigung Teil einer zeitlich gestreckten Gesamtbehandlung ist, die das Ziel verfolgt, den status quo ante des behandelten Körperteils soweit wie möglichen wiederherzustellen.

Quelle: ID 43314011