· Fachbeitrag · Teilzeitarbeit
Krank im Urlaub als Teilzeitkraft ‒ wie wirkt sich das auf den Gesamturlaub aus?
von RA und FA für ArbR und MedR Hartmut Geil, Bielefeld, www.kguk.de
| Praxismitarbeiter, bei denen während ihres Urlaubs eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit (AU) eintritt, haben Anspruch auf eine Gutschrift der entgangenen Urlaubstage. In Teilzeitarbeitsverhältnissen bzw. in Arbeitsverhältnissen, in denen die Arbeitszeit auf verschiedene Wochentage verteilt ist, stellt sich häufig die Frage, wie viele Urlaubstage der Mitarbeiter im Krankheitsfall gutgeschrieben bekommt. |
Grundlegende Problematik
Folgendes Beispiel zeigt eine typische Situation aus einer Praxis mit Teilzeit und Schichtbetrieb.
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Die Arbeitszeiten in der Praxis sind auf zwei Schichten verteilt. Beide Schichten haben im Wechsel einmal im Monat einen Freitag frei. Eine ZFA hat Urlaub genommen und ist während des Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt. In die Zeit der Krankmeldung fällt bei ihr der freie Freitag.
Frage: Hat die betreffende Mitarbeiterin Anspruch auf Ausgleich? |
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