· Nachricht · Keine Angst vor Implataten
Wie aus zahnärztlichen Mitarbeiter(inne)n Implantologie-Fans werden können
von Nicole Graw, Hamburg
| Heutzutage werden implantologische Behandlungen immer komplexer. Infolgedessen steigen die Anforderungen nicht nur an den Implantologen, sondern auch an das Praxispersonal. Für eine frisch gebackene ZFA kann dies eine besondere Herausforderung sein, denn die zahnärztliche Implantologie spielt in ihrer Ausbildung leider keine Rolle. Die Patientenbetreuung, vorbereitende Maßnahmen und notwendige Kenntnisse bezüglich des Patientenrechtegesetzes (PRG) werden daher in diesem Beitrag beschrieben. |
Präoperative Maßnahmen
Die Implantation sollte gemeinsam mit dem Operateur sorgfältig geplant werden. Bereits in dieser Phase wird kontrolliert, ob die benötigten Implantate, Verschlussschrauben etc. in den passenden Größen vorrätig sind. Besondere Wünsche - wie zum Beispiel der Einsatz von Knochenersatzmaterial oder einem speziellen Nahtmaterial - werden geklärt. Alle notwendigen chirurgischen Instrumente müssen vorhanden und steril sein: Je nach Vorliebe des Implantologen kommen standardisierte Chirurgie-Kassetten zum Einsatz oder das notwendige Instrumentarium wird auf die chirurgischen Anforderungen individuell abgestimmt und zusammengestellt.
Die für die präoperative Planung zugeteilte Mitarbeiterin überprüft mithilfe einer Checkliste etwa sieben Tage vor der Operation, ob die implantologische Planung final abgeschlossen und alles Notwendige vorhanden ist. Sollte noch etwas für den „großen Tag“ fehlen, hat sie ausreichend Zeit, dies zu organisieren.
Name und Geburtsdatum | Termin der Implantation | Welches Implantat (Größe, Hersteller) ist geplant? | Besonderheiten | Röntgenbilder, CT, DVT vorhanden? | Chir. Instr. einsatzbereit? |
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7 bis 10 Tage vor dem chirurgischen Eingriff wird eine Zahnreinigung durchgeführt. Durch die Reduktion der Bakterien wird die Wundheilung nach dem chirurgischen Eingriff unterstützt. Der Patient erhält wertvolle Tipps, um auch nach der Operation seine Mundhöhle optimal pflegen zu können. Termin, Zeitdauer und Betreuung werden besprochen, außerdem werden die Behandlungsunterlagen auf Vollständigkeit (Unterschriften) geprüft.
Hinweis | Stellen Sie für Ihren Patienten ein Pflege-Ensemble für die postoperative Zahnpflege zusammen. Dieses Set kann aus einer Special Care Zahnbürste, einem Chlorhexidin Gel (0,12 %) von DentAid, Interdentalraumbürsten sowie einem Zungenreiniger bestehen.
Tag der Operationsvorbereitung
Spätestens einen Tag vor dem Eingriff müssen alle benötigten sterilisierbaren Instrumente, Werkzeuge und der Lampen-Griff gereinigt, eingeschweißt und sterilisiert werden. Anschließend wird das Behandlungszimmer vorbereitet, wenn kein spezieller OP-Raum zur Verfügung steht, und zwar:
- Die Einrichtung wird auf das Notwendige reduziert und alles, was nicht für den Eingriff benötigt wird, kann in den Schubladen verstaut werden.
- Alle kontaminierten arbeits- bzw. patientennahen Flächen werden gründlich gereinigt und mithilfe einer Wischdesinfektion desinfiziert.
- Das chirurgische Team - idealerweise bestehend aus zwei Personen - transportiert alle für den Eingriff erforderlichen Instrumente, Werkzeuge, gegebenenfalls den Instrumententisch und Materialien in den OP-Raum.
- Nach entsprechender Vorbereitung wird die Erstassistenz steril gekleidet und bereitet nun in Kooperation mit der unsterilen Assistenz die Arbeitsflächen, Instrumente und Geräte vor:
- Das Stromverbindungskabel zwischen Implantologie-Motor und Handstück wird mit einem sterilen Schlauchüberzug bezogen.
- Der Lampengriff wird - wenn dieser nicht steril aufbereitet werden kann - mit steriler Haushalts-Alufolie zweilagig ummantelt und die Folie zusammengedrückt.
- Zur Ablage der Sterilgüter werden Arbeitsflächen - zum Beispiel Schwebetisch, Instrumententisch - steril abgedeckt. Sterile und genormte OP-Tücher (Mehr- oder Einwegprodukte) sind hierfür zu verwenden. Über verantwortungsbewussten Umgang mit Einwegprodukten freut sich die Umwelt!
Notwendige Röntgenbilder, Computertomogramme (CT) oder digitale Volumentomogramme (DVT) dienen einer detaillierten Planung und werden von der ZFA vorher herausgesucht bzw. am PC aufgerufen.
Vorbereitung des Patienten vor dem Eingriff
Der Patient sollte in einem separaten Raum anästhesiert und für die Operation vorbereitet werden. Nach der Anästhesie spült der Patient mit Chlorhexidin (0,2 % für 1 Minute). Die Region um den Mund herum wird großzügig mit einem Desinfektionsmittel - zum Beispiel eine Betaisodona-Lösung - desinfiziert. Hinterher wird der Patient in den sterilen Bereich gebracht und mit sterilen Abdecktüchern abgedeckt. Folgende Möglichkeiten können genutzt werden:
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Bei dieser Technik decken Sie den Patienten komplett ab, das OP-Gebiet bleibt frei zugänglich. |
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Hier wird das Abdecktuch auf die Haut des Patienten geklebt. Es wird dabei überwiegend mit Einmalmaterialien gearbeitet. |
Hinweis | Eventuelle Allergien und Unverträglichkeiten müssen weit im Voraus geklärt und berücksichtigt werden!
Die Aufgaben der OP-Assistenz
Im besten Fall erhält der Implantologe Unterstützung durch zwei Assistentinnen im OP: eine unsterile und eine sterile Mitarbeiterin. Die jeweiligen Verantwortungsbereiche werden vorher festgelegt und möglichst schriftlich fixiert.
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Nutzen Sie hierzu die im Qualitätsmanagement angelegte „Aufgabenliste“ und erweitern diese um die vom Praxisinhaber gewünschten Aufgaben. Berücksichtigen Sie bitte, dass für die Urlaubszeit oder im Falle einer Krankheit eine Vertretung unumgänglich ist. |
Die Dokumentation ist wichtig: Wer schreibt, der bleibt!
Im Hinblick auf das PRG hat der Patient das Recht, seine Patientenakte zu jeder Zeit einzusehen. In einem Streitfall dient diese Akte der Beweispflicht, daher ist unbedingt eine Dokumentation erforderlich. Nicht nur der OP-Verlauf wird dokumentiert, besonders die Aufklärung des Patienten muss schriftlich festgehalten werden.
Wichtig für den Implantologen: Patienten werden umfassend über Behandlungsrisiken informiert. Es wird auf Leistungen hingewiesen, die nicht von den Versicherungen übernommen werden. Diagnosen und Therapien müssen mindestens 48 Stunden vor Behandlungsbeginn geklärt sein. Patienten erhalten eine Ausfertigung von unterschriebenen Aufklärungen in Kopie.
Notwendige Behandlungsunterlagen im Zusammenhang mit der Implantatbehandlung sind:
- Aufklärung über Therapiealternativen und Kosten
- Vereinbarung einer Privatbehandlung (§ 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKVZ)
- Abweichende Vereinbarung gemäß § 2 Abs. 1 und 2 GOZ
- Verlangensleistung gemäß § 2 Abs. 3 GOZ
- Einverständniserklärung zur OP
- Operationsprotokoll
Interne Schulungen zum Thema „Implantologie“ durch versierte Kolleg(inn)en, Checklisten zum Abhaken sowie Besprechungen vor und nach chirurgischen Eingriffen erleichtern neuen Teammitgliedern den Einstieg in die Implantologie und sparen Arbeitszeit.