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  • 19.06.2023 · Checklisten · Downloads · Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren

    Übersicht Grundsätze zur Schätzung

    Nach § 162 Abs. 1 S. 2 AO (i. V. m. § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 FGO) sind bei der Schätzung alle Umstände zu berücksichtigen, die für sie bedeutsam sind. Die Schätzungsergebnisse müssen schlüssig, wirtschaftlich möglich und vernünftig sein (vgl. BFH 17.6.20, X R 26/18, BFH/NV 21, 314). Letzteres sind Kriterien, die allerdings auch in Strafverfahren immer wieder als Kontrollüberlegung bzw. Gegenargument in den Raum geworfen werden sollten.