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  • · Fachbeitrag · Schätzung

    Verteidigung gegen eine (Bar-)Geldverkehrsrechnung

    von RA Michael Oberbörsch, Witzel Erb Backu & Partner, Rechtsanwälte mbB, München

    | Die steuerliche Prüfung bargeldintensiver Betriebe durch das FA steht weiterhin hoch im Kurs. Häufig decken die Behörden bei Außenprüfungen Unregelmäßigkeiten auf, die zu weiteren Ermittlungen führen. Verstöße gegen Aufzeichnungs- oder Aufbewahrungspflichten oder ein mit den Einnahmen vermeintlich nicht zu vereinbarender Lebensstil des Unternehmers führen mitunter dazu, die Ermittlungsbehörden einzuschalten. Da sich die Umsätze kaum verlässlich rekonstruieren lassen, schätzt das FA i. d. R. die Erlöse. Dazu ein Fall aus der Praxis. |

    1. Feststellungen der Betriebsprüfung

    Ein Unternehmer U, der eine Second-Hand-Boutique für exklusive Damenmode betreibt, hatte nicht alle Barerlöse erklärt. Seine Bücher waren rudimentär aussagekräftig, sodass die Betriebsprüfungsstelle des FA (BP) die Besteuerungsgrundlagen anhand einer Bargeldverkehrsrechnung schätzte. Damit versuchte sie, die Geldflüsse im Unternehmen nachzuzeichnen. Die BP traf im Rahmen der Außenprüfung Feststellungen, die den Anfangsverdacht der Steuerhinterziehung begründeten. Mitunter führte der U seine Warenein- und -verkaufslisten ausschließlich handschriftlich und bearbeitete sie oftmals augenscheinlich nach. Zudem waren die Listen häufig aus sich heraus nicht verständlich und nachvollziehbar. Insbesondere aber konnte der U kein Kassenbuch vorlegen, das die Anforderungen der Finanzverwaltung erfüllt hätte. Zu guter Letzt war aus Sicht der BP der mondäne Lebensstil des U nicht mit seinen aufgezeichneten Einnahmen aus dem Betrieb in Einklang zu bringen.

    2. Weiteres Vorgehen der Behörde

    Mit der Bargeldverkehrsrechnung werden die Einnahmen und die Ausgaben des Steuerpflichtigen gegenübergestellt. Das FA meinte, Unterdeckungen festgestellt zu haben. Es gelangte zu dem Ergebnis, dass ein erheblicher Mehrbetrag vereinnahmt worden sei, der nicht der Besteuerung unterworfen wurde.