17.05.2022 · Checklisten · Downloads · Haftung, Insolvenz, Subventionsbetrug, Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG), Geldwäschegesetz (GWG)
Arbeitsverhältnisse i. S. d. AÜG
Neben der klassischen – wenn auch unzulässigen – Arbeitnehmerüberlassung sind im Baugewerbe auch Konstellationen denkbar, in denen nach dem Verständnis der Beteiligten Werkunternehmerverträge vorliegen, die die Sozial- und Ermittlungsbehörden aber zu einer Arbeitnehmerüberlassung „umwidmen“ wollen (z. B., wenn reine Lohnleistungen erbracht wurden, bei denen der Hauptauftraggeber das Material sowie die Baustellenlogistik stellt). Die folgende Checkliste erläutert, was Sie in diesem Zusammenhang zu Arbeitsverhältnissen i. S. d. AÜG wissen sollten:
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