18.01.2022 · Checklisten · Downloads · Haftung, Insolvenz, Subventionsbetrug, Schwarzarbeitsgesetz (SchwarzArbG), Geldwäschegesetz (GWG)
Strohmannverhältnis
Soll einem Gewerbetreibenden die Unzuverlässigkeit eines Dritten – etwa die des ehemaligen Geschäftsführers – zugerechnet werden, ist nach VG Regensburg (G Regensburg 20.4.20, RN 5 K 18.484) danach zu unterscheiden, ob ein Strohmannverhältnis vorliegt oder ob der unzuverlässige Dritte einen bestimmenden Einfluss ausübt. Zum Strohmannverhältnis die folgende Checkliste.
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