10.03.2017 · Nachricht aus PStR · Bundesfinanzhof Pressemitteilung
Ein FS verstößt gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn es zunächst aufgrund einer einvernehmlichen Beendigung eines Finanzrechtsstreits den angefochtenen Steuerbescheid zwar aufhebt, im Anschluss daran aber erneut einen inhaltsgleichen Verwaltungsakt erlässt. Nach dem Urteil vom 6.7.16 (X R 57/13) des BFH liegt dann ein Verstoß gegen das Verbot widersprüchlichen Verhaltens („venire contra factum proprium“) vor.
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07.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Bei der Kriminalpolizei ging die Anzeige eines Mannes ein, der seinen früheren Geschäftspartner des Betrugs bezichtigte. Ein kleines Lehrstück für sogenannte Geschäftsfreunde.
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07.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Abgabenordnung
Die durch Abgabe einer Selbstanzeige nach § 171 Abs. 9 AO ausgelöste Ablaufhemmung kann durch Ermittlungen der Steuerfahndung, mit denen noch vor Ablauf der regulären Festsetzungsfrist begonnen wurde, nach § 171 Abs. 5 AO verlängert werden. Auskünfte, die die Steuerfahndung vom Steuerpflichtigen einholt, sind Ermittlungsmaßnahmen – so das FG München.
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17.02.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Umsatzsteuerbetrug
Die Grenzen zwischen einer rein umsatzsteuerrechtlichen Prüfung und dem Vorliegen eines steuerstrafrechtlichen Anfangsverdachts sind fließend. Wenn der Steuerpflichtige oder sein Berater die umsatzsteuerrechtlichen Prüfungen nicht mit der notwendigen steuerstrafrechtlichen Sensibilität begleitet und nach Abschluss die geprüften Geschäftsbeziehungen kritisch hinterfragt, kann dies erhebliche Folgen für das spätere Steuerstrafverfahren haben. Die Sonderausgabe gibt Handlungsempfehlungen ...
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16.02.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Ob im Gespräch mit den Ermittlungsbehörden oder im Rahmen des Plädoyers in der Hauptverhandlung: In der Regel hat der Verteidiger im Steuerstrafverfahren die seinen Mandanten begünstigenden Strafzumessungstatsachen darzulegen. Insbesondere seit 2008 hat sich auch der BGH immer wieder zur Strafzumessung geäußert. Die folgende Checkliste dient dem Verteidiger dabei zur Orientierung und gibt ihm das richtige Argumente an die Hand.
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16.02.2017 · Fachbeitrag aus PStR · FAO-Fortbildung
Nach § 15 FAO müssen sich Fachanwälte kalenderjährlich auf ihrem jeweiligen Fachgebiet fortbilden. Inzwischen sind 15 Stunden jährliche Fortbildung Pflicht. 5 Stunden hiervon dürfen Fachanwälte mittels Selbststudium mit anschließender Lernerfolgskontrolle absolvieren.
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