· Fachbeitrag · Erbschaftsteuer
Gerichtliche Überprüfbarkeit von Vergleichswertpreisen im Erbfall
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Rennar, Hannover
| Das FG Niedersachsen (1.12.22, 1 K 90/19, Abruf-Nr. 234674 ) hat entschieden, ob die von den Gutachterausschüssen ermittelten und den Finanzämtern mitgeteilten Vergleichswerte für die Beteiligten im Steuerrechtsverhältnis verbindlich und einer gerichtlichen Überprüfung somit insgesamt nicht zugänglich sind. |
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1. Sachverhalt
Das Objekt ging im Streitfall durch Erwerb von Todes wegen auf die Kläger über. Nachfolgend forderte die Erbschaftsteuerstelle die Grundbesitzstelle des FA für Zwecke der Erbschaftsteuer um Ermittlung des Grundbesitzwerts auf. Das FA ermittelte einen Grundbesitzwert zunächst unter Zuhilfenahme des Immobilienpreiskalkulators i. H. v. 170.000 EUR und erließ einen entsprechenden Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung des Grundbesitzwerts für Zwecke der Erbschaftsteuer.
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