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  • 23.08.2018 · Musterformulierungen

    Kostenfestsetzung nach vorbereitetem/gewonnenem Drittschuldnerprozess vor dem Arbeitsgericht

    Drittschuldnerprozesse vor dem Arbeitsgericht sind an der Tagesordnung. Denn häufig gibt der Arbeitsgeber als Drittschuldner keine Drittschuldnererklärung ab. Gewinnt dann der Kläger den Prozess, scheidet eine Kostenfestsetzung gegen den Arbeitgeber wegen § 12a Abs. 1 S. 1 ArbGG aus. Doch der Kläger geht nicht leer aus bzw. der eigenen Mandant haftet nicht, wenn Sie die Kostenfestsetzung nach vorbereitetem/gewonnenem Drittschuldnerprozess wie folgt betreiben