· Fachbeitrag · Medizinische Versorgung
Flucht aus der Ukraine: Tipps zur Abrechnung von Arztleistungen bei Geflüchteten
| Kommen geflüchtete Menschen und Asylbewerber aus der Ukraine zur Behandlung in die Arztpraxis, so sind einige Besonderheiten bei der Abrechnung zu beachten. Es gibt dabei Unterschiede nicht nur von Bundesland zu Bundesland, sondern teilweise sind die Abläufe und Zuständigkeiten auch von Kommune zu Kommune verschieden geregelt. Hinzu kommt, dass die aktuelle Flüchtlingswelle aus der Ukraine mit den Besonderheiten der Coronapandemie zusammentrifft. |
Anrecht auf eingeschränkte ärztliche Versorgung
Grundsätzlich ist der Anspruch von Geflüchteten und Asylbewerben auf medizinische Versorgung im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. Im Vergleich zu gesetzlich Krankenversicherten ist das Anrecht auf ärztliche Versorgung dabei eingeschränkt.
Ein Blick in den Wortlaut des § 4 AsylblG macht deutlich, welche ärztlichen Leistungen dieser Personengruppe zustehen.
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