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  • 08.07.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Gemeinnützige Stiftungen

    Regelung zu Interessenkonflikten

    Ein persönliches Interesse eines Vorstandsmitglieds darf nicht das primäre Interesse der Stiftung gefährden. Deshalb sollte die Geschäftsordnung einer Stiftung Regelungen zu Interessenkonflikten enthalten.