· Fachbeitrag · Praxisfälle
Alles im Griff? Zehn wichtige Fragen zur Stiftungsberatung nach Anerkennung der Stiftung
RA Dr. K. Jan Schiffer, RA Matthias Pruns, RA Christoph J. Schürmann
| Erläuterungen dazu, wie man eine Stiftung errichtet, findet man relativ häufig. Erläuterungen dazu, wie eine Stiftung beratend nach ihrer Anerkennung begleitet werden kann, finden sich seltener. Die Autoren betrachten zehn wichtige Fragen aus diesem Beratungssegment. |
1. Wie beginnen die Mitstreiter mit ihrer Stiftungsarbeit?
Hier ist immer wieder die Rede von der konstituierenden Sitzung der Stiftungsorgane (etwa Vorstand und Stiftungsrat) . Das ist missverständlich. Tatsächlich besteht das Organ mit der Wahl oder der Bestellung seiner Mitglieder. Soweit die Organmitglieder im Stiftungsgeschäft ernannt worden sind, sind sie mit Anerkennung der rechtsfähigen Stiftung in Amt und Würden, d.h. auch in der Verantwortung.
Gemeint ist mit Konstituierung in der Praxis denn auch regelmäßig „nur“ das grundlegende Sich-Organisieren bei der ersten Versammlung, wobei dann in der Regel die grundlegenden Organisationsbeschlüsse gefasst werden. Je nach Stiftungssatzung sind das etwa die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters, die Klärung organisatorischer Fragen, etc. Die Tagesordnung der Sitzung, zu der sich möglichst alle Mitglieder zusammenfinden oder sich - falls nach der Satzung zulässig - vertreten lassen, könnte wie folgt lauten:
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