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· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

Bundesrat für mehr Verbraucherschutz im Online-Handel

| Der Bundesrat möchte Verbraucherinnen und Verbraucher und damit auch Senioren besser vor Fake-Shops schützen. Er hat am heute eine Entschließung gefasst, in der er der Bundesregierung verschiedene Maßnahmen gegen unseriöse Onlinehändler vorschlägt. |

 

Ausführliche Internetseite der Verbraucherzentrale

Danach soll sich die Bundesregierung zum einen dafür einsetzen, dass der Marktwächter Digitale Welt der Bundesverbraucherzentrale eine Internetseite einrichtet, auf der sich Verbraucherinnen und Verbraucher einfach und verständlich über Fake-Shops und deren Merkmale informieren können. Diese Seite sollte außerdem darauf hinweisen, dass Fake-Shops zur Anzeige gebracht werden müssen und die zuständigen Polizeidienststellen und Staatsanwaltschaften benennen.

Identitätsprüfung einführen

Außerdem sprechen sich die Länder dafür aus, dass die Anmeldung von Internetseiten mit einer de-Domain künftig nur mit einer Identitätsprüfung möglich ist. Die Bundesregierung fordern sie auf, Vorschläge zu machen, wie eine solche Identitätsprüfung etabliert werden könnte.

Entscheidung liegt bei der Bundesregierung

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, ob sie das Anliegen des Bundesrates aufgreift und ein entsprechendes Gesetz auf den Weg bringt. Feste Fristen gibt es hierfür nicht.

 

Quelle | Plenarsitzung des Bundesrats am 20.12.2019

 

Quelle: ID 46297424