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· Nachricht · Alltagsprobleme

82-jähriger Mieterin mit Sehbehinderung müssen Belegkopien zur Betriebskostenabrechnung übersendet werden

| Eine sehbehinderte 82-jährige Mieterin kann von ihrer Vermieterin verlangen, dass ihr die Kopien der Belege zu ihrer Betriebskostenabrechnung zugeschickt werden. Tut die Vermieterin dies trotzdem nicht, steht ihr kein Anspruch auf die Nachzahlung zu (AG Dortmund 12.10.11, 411 C 3364/11). |

 

Aufgrund ihres Alters und ihrer Sehbehinderung war der Mieterin nach Ansicht des AG eine Belegeinsicht in den Geschäftsräumen der Vermieterin nicht zumutbar. Auch konnte man von ihr nicht verlangen, einen Rechtsanwalt oder den Mieterverein mit der Belegeinsicht zu beauftragen. Der Mieterverein war wie er selbst angab dazu nicht in der Lage und einen Rechtsanwalt zu beauftragen hätte Kosten verursacht.

Quelle: ID 43700197