· Nachricht · Außergerichtliche Konfliktlösung
Schlichtungsstellen helfen Senioren bei Bankgeschäften
| Ältere Menschen sind für Sparkassen und Banken eine immer wichtigere Zielgruppe. Häufig kommt es zu Auseinandersetzungen betreffend das eigene Konto, Kapitalanlagen und Fonds, in denen Senioren ihr Geld gesteckt haben. Bei Konflikten ist nicht zwingend der Gang zum Anwalt erforderlich. So kann dem Mandanten - insbesondere bei kleineren Auseinandersetzungen wie fehlerhaften Gebührenberechnungen - ein Schlichtungsverfahren empfohlen werden. |
Das Verfahren ist kostenlos, ferner sind die Entscheidungen des Ombudsmannes des Bundesverbandes deutscher Banken sowie der Ombudsstellen Geschlossene Fonds (OGF) und für Investmentfonds (BVI) bis zu einem Streitwert von 10.000 EUR für die Kreditinstitute bindend und nicht anfechtbar. Für die beschwerte Person gilt dies nicht. Ist sie selbst nicht mit dem Ergebnis des Schlichtungsverfahrens einverstanden, hat sie weiterhin die Möglichkeit, sich anwaltlich beraten zu lassen und gerichtlich gegen das Kreditinstitut vorzugehen.
PRAXISHINWEIS | Welche Ombudsstelle zuständig ist, wird auf der Internetseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erläutert. Die BaFin selbst hat außerdem eine Schlichtungsstelle zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) eingerichtet. Vollständige Informationen finden Sie hier: www.ombudsstelle-investmentfonds.de, www.ombudsstelle-geschlossene-fonds.de, www.bafin.de/invg-schlichtung. |