· Fachbeitrag · Außergewöhnliche Belastung
Bei Diabetes-Erkrankung an Behindertenpauschbetrag denken
| Steuerzahler, die an Diabetes leiden, können sich beim Landesversorgungsamt einen Grad der Behinderung bescheinigen lassen, wenn die Krankheit sie beeinträchtigt. Das SG Karlsruhe hat jetzt klargestellt, dass bei Diabetes mellitus Typ 1, bei dem man bis zu sechs Mal täglich den Blutzucker messen und die Insulinabgabe situativ anpassen muss, ein Grad der Behinderung von 40 vorliegt. Betroffenen steht dann ein Behindertenpauschbetrag nach § 33b Abs. 3 EStG in Höhe von 430 EUR zu. |
PRAXISHINWEIS | Einen höheren Grad der Behinderung und damit einen höheren Behindertenpauschbetrag gibt es nur, wenn die Diabetes-Erkrankung dazu führt, dass die Lebensführung gravierend beeinträchtigt ist. Das wäre der Fall, wenn eine Therapie nicht erfolgreich war oder eine besondere, sehr zeitaufwendige Therapie erforderlich ist (SG Karlsruhe 1.6.16, S 3 SB 3457/14, Abruf-Nr. 187036). |