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· Fachbeitrag · Beratungshilfe

Ausgaben mit Kontoauszügen nachweisen

| Häufig beantragen ältere Menschen selbst Beratungshilfe bei Gericht. Dabei müssen sie Ausgaben korrekt nachweisen, wenn sie die Antragsformulare ausfüllen. Hierzu zählen auch die Kosten für Versicherungen. Dann dürfen keine veralteten Beträge eingetragen werden. Oft verfügen Senioren über mehrere Versicherungen, die schon vor vielen Jahren abgeschlossen wurden. Solche Verträge werden nachträglich oft angepasst und dadurch teurer. Das erhöht die Ausgaben und damit die Chancen, Beratungshilfe zu erhalten. |

 

Die korrekten Versicherungsprämien werden am sichersten mit aktuellen Kontoauszügen nachgewiesen. Diese werden zusammen mit dem ausgefüllten Antragsformular vorgelegt (www.justiz.de/formulare/index.php).

 

PRAXISHINWEIS | Neben der Kfz-, Haftpflicht-, Lebens- und privaten Krankenversicherung zählt auch die Hausratversicherung dazu. Hausratversicherungen werden oft neu angepasst, da sich der Besitz im Laufe des Lebens verändert und Versicherungssummen erhöht werden. Dann wird auch die Versicherung teurer.

 
Quelle: Ausgabe 12 / 2015 | Seite 199 | ID 43757741