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Energetische Eigenheimsanierung: Amtliches Muster liegt vor
| Viele Senioren planen energetische Sanierungsmaßnahmen an ihrem selbstgenutzten Wohneigentum. Dabei hilft ihnen der neue § 35c EStG, den Fiskus an den Kosten zu beteiligen. Damit das Finanzamt die Aufwendungen anerkennt, brauchen sie aber die Bescheinigung eines Fachunternehmens. Entsprechende Dokumente hat das BMF jetzt veröffentlicht. |
Hintergrund: Wer im Zeitraum vom 1.1.20 bis zum 31.12.29 in seinem Eigenheim Wände, Geschosse bzw. Dachflächen dämmen oder andere energetische Sanierungen vornehmen möchte, kann über drei Jahre verteilt 20 Prozent der Aufwendungen direkt von der Steuerschuld abziehen (§ 35c EStG). Dabei müssen die Maßnahmen bestimmte Mindestanforderungen einhalten. Das muss ein Fachunternehmen bescheinigen. Diese Bescheinigungen hat das BMF jetzt veröffentlicht (BMF, Schreiben vom 31.3.20, Az. IV C 1 ‒ S 2296-c/20/10003 :001, Abruf-Nr. 215064).
Weiterführender Hinweis
- „Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzpakets 2030 im Steuerrecht“, Abruf-Nr. 213348