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· Nachricht · Heilkosten

Krankenkasse muss Kosten für Blutwäsche tragen

| Wenn gegen schlechte Cholesterinwerte nichts anderes mehr wirkt, kann eine Blutwäsche notwendig sein. Deren Kosten muss dann die Krankenkasse übernehmen, so das LSG Niedersachsen-Bremen. |

 

Dem 61-jährigen Patienten wurde seitens der zuständigen Apherese-Kommission der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen eine positive Empfehlung für eine Blutwäsche zur Behandlung seiner hohen Cholesterinwerte empfohlen. Die Krankenkasse hielt die Behandlung nach einer abweichenden Empfehlung des Medizinischen Dienstes nicht für erforderlich. Das LSG hat die Krankenkasse zur vorläufigen Übernahme der Behandlungskosten ‒ über 1.000 EUR pro Woche ‒ verpflichtet (LSG Niedersachsen-Bremen 6.5.19, L 16 KR 121/19 B ER, Abruf-Nr. 209594).

 

Das LSG hat sich dem Votum der Kommission und der Ansicht der behandelnden Ärzte angeschlossen. Da es sich um ein Eilverfahren handelte, war eine Folgenabwägung vorzunehmen. Für zeitaufwendige Gutachten war keine Zeit. Angesichts der drohenden schweren Gesundheitsgefahren durften die verbleibende Zweifel nicht zulasten des Patienten gehen. Auch die nach Meinung der Krankenkassen im Ländervergleich auffallend hohe Genehmigungszahlen der Kommission in Niedersachsen spielen keine Rolle. Solche Auffälligkeiten gehören nicht zum Risiko der Patienten.

Quelle: Ausgabe 08 / 2019 | Seite 127 | ID 45915842