Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww

· Fachbeitrag · Jugendstrafrecht

Enkeltrickbetrug endet für 19-Jährige im Gefängnis

| Enkeltrickbetrug ist eine besonders perfide Methode, ältere Mitmenschen um ihre Ersparnisse zu bringen. Wird er bandenmäßig begangen, drohen hohe Strafen, auch im Jugendstrafrecht. Das AG München hat bei der Strafzumessung auch berücksichtigt, wie sehr die Opfer dieser Taten unter den Folgen leiden. |

 

Die Verurteilte war Mitglied einer Bande. Sie fungierte als Abholerin und sollte ein Zehntel der Beute erhalten. Ein unbekannter Anrufer rief die 74-jährige Geschädigte an und gab sich als ihr „Cousin“ aus. Er brauche dringend Geld für einen Wohnungskauf. Auf dem Weg zu ihrer Bank kamen der Geschädigten Zweifel und sie alarmierte die Polizei. In der Folge erhielt die Geschädigte weitere Anrufe des „Cousins“ sowie eines „Notars Dr. Sommer“. Beide Anrufer forderten 25.000 EUR. Der Anrufer bestellte der Geschädigten schließlich ein Taxi, das sie zur Bank brachte. Dort bekam sie, veranlasst von der Polizei, einen Briefumschlag mit Papierschnipsel. Es folgten zahlreiche Kontrollanrufe des „Cousins“, des „Notars Dr. Sommer“, einer „Mitarbeiterin der Commerzbank Ingolstadt“ und einer „Mitarbeiterin der Kriminalpolizei München“. Schließlich wurde eine „Mitarbeiterin des Notars Dr. Sommer“, als Abholerin angekündigt. Bei der Geldübergabe erfolgte dann die Festnahme.

 

Das AG berücksichtigte die hohe kriminelle Energie, den beabsichtigten hohe Schaden sowie die gemeine und hinterhältige Tat zulasten einer älteren Geschädigten. Diese leidet noch heute unter den Folgen. So hat sie erhebliche Angstzustände und musste sich in Therapie begeben. Das Geld wäre ein Teil ihrer Altersvorsorge gewesen. Seit dem Vorfall fühlt sie sich im eigenen Haus nicht mehr wohl. Die Abholerin erhielt wegen versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrugs eine Jugendstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten ohne Bewährung (AG München 21.7.17, 1011 Ls 381 Js 132213/17 jug, Abruf-Nr. 199447).

Quelle: Ausgabe 03 / 2018 | Seite 37 | ID 45128045