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· Nachricht · Senioren und Strafrecht

Rentnerin therapiert Appetitlosigkeit mit Marihuana

| Das AG München hat eine 72-jährige wegen unerlaubten Handeltreibens von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt. Als Bewährungsauflage wurde ihr die Zahlung von 2.000 EUR an eine gemeinnützige Einrichtung aufgegeben (27.3.18, 1120 Ls 364 Js 167016/17, Abruf-Nr. 201621 ). |

 

Die Rentnerin gestand über ein Jahr lang in mindestens 24 Fällen in ihrer Wohnung jeweils ein Gramm Marihuana zum Preis von 15 EUR verkauft zu haben. Sie selbst hatte jeweils einen Einkaufspreis von 10 EUR bezahlt. Bei der Durchsuchung wurden 261,19 g Marihuana im Keller gefunden. Davon seien ein Drittel zum Verkauf und zwei Drittel zum Eigenkonsum bestimmt gewesen. Sie habe täglich etwa ein bis zwei Gramm Marihuana eingenommen, um damit ihre Appetitlosigkeit zu behandeln.

 

Zugunsten der Rentnerin sprach, dass sie voll geständig war. Dass es sich bei dem Marihuana um eine „weiche“ Droge handelt und dass der überwiegende Teil für den Eigenkonsum bestimmt war. Auch das hohe Alter der Rentnerin wurde zu ihren Gunsten berücksichtigt. Zulasten der Angeklagten ging jedoch die große Gesamtmenge der Drogen und der lange Zeitraum von über einem Jahr, in dem sie damit Handel getrieben hat.

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 110 | ID 45327966