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· Nachricht · Krankengeld

Egal was Arzt sagt: Ablauftag der AU-Bescheinigung entscheidet

| Ein Patient stellt sich zu spät in der Arztpraxis vor, um sich weiter krankschreiben zu lassen, weil der Arzt sagte, dass die Arbeitsunfähigkeit sicher länger dauere. Trotzdem muss der Patient genau auf das Enddatum seiner Krankmeldung achten, sonst kann er seinen Krankengeldanspruch verlieren (LSG Berlin-Brandenburg 14.12.20, L 9 KR 54/19, Abruf-Nr. 221827 ). |

 

Häufig geben Ärzte im Gespräch Prognosen ab, wie lange Therapien und Behandlungen dauern und wann wieder mit einer Arbeitsfähigkeit gerechnet werden kann. So kann der Arzt eine Krankschreibung z. B. begleitend kommentieren, indem er davon ausgeht, dass der Patient noch „bis Monatsende“ oder länger arbeitsunfähig ist. Trotzdem muss der Patient spätestens an dem Werktag beim Arzt erscheinen, der auf das Enddatum in der Bescheinigung folgt (Beispiel: krankgeschrieben bis 24.3.21, Vorstellung beim Arzt: 25.3.21). Nur wenn der Arzt die Krankmeldung digital erstellt und weiterleitet, muss der Patient diese nicht selbst an seine Krankenkasse leiten (Abruf-Nr. 46922087). Ein Arztwechsel in dieser Phase sei ebenfalls kein Grund, die Bescheinigung verspätet einzureichen.

 

PRAXISTIPP | Auch wenn der Arzt im Gespräch vermutet, dass die Dauer der Arbeitsunfähigkeit über das Enddatum der aktuellen Bescheinigung hinaus gehen wird, resultiert hieraus nicht, dass die verlängerte Krankschreibung auch deutlich später nach dem Enddatum ausgestellt werden darf.

 

Weiterführende Hinweise

  • Krankenkasse muss Bevollmächtigten anschreiben, aber ..., SR 21, 20
  • Krankmeldung: Was bei der Ein-Wochen-Frist zu beachten ist, SR 20, 183
Quelle: Ausgabe 05 / 2021 | Seite 74 | ID 47152119