· Nachricht · Krankenversicherung
Einheitlicher Versicherungsfall bei Behandlung mit Nachsorge
| Erfordert eine akute Parodontosebehandlung aufgrund der Schwere der Grunderkrankung eine engmaschige Nachsorge durch regelmäßige Erhebung des Parodontosestatus, bilden Akut- und Nachsorgebehandlung einen einheitlichen Versicherungsfall in der privaten Krankenversicherung. |
Hierauf wies das OLG Frankfurt a. M. hin (27.10.21, 7 U 70/20, Abruf-Nr. 226319). Der Senat machte dabei deutlich, dass der Versicherungsfall nicht dadurch beendet wird, dass die medizinisch gebotene Nachsorgebehandlung in medizinisch nicht vertretbarer Weise unterbleibt. Im vorliegenden Fall war das für die VN ungünstig. Ihre Parodontosebehandlung war nämlich bereits in vorversicherter Zeit begonnen, dann aber abgebrochen worden. Die jetzt fällige Kiefersanierung ist damit vom Leistungsausschluss der Vorvertraglichkeit erfasst.
MERKE | Für den Beginn der „Behandlung“ einer Krankheit stellt der BGH auch bei einem schon bekannten Grundleiden auf die erste Inanspruchnahme jeglicher ärztlichen Tätigkeit ab, die durch die betreffende Krankheit verursacht worden ist, sofern die Tätigkeit des Arztes von ihrer Art her in den Rahmen der medizinisch notwendigen Krankenpflege fällt (BGH 17.12.14, IV ZR 399/13). |