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Reisegepäck zu spät: So viel kann man pro Urlaubstag mindern
| Die verspätete Ankunft des Reisegepäcks rechtfertigt grundsätzlich eine Reisepreisminderung von 20 bis 30 Prozent pro betroffenen Urlaubstag. Eine höhere Minderung von 50 Prozent kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht (AG Rostock 3.8.16, 47 C 103/16, Abruf-Nr. 195101 ). |
Eine Ehepaar hatte eine 15-tägige Schiffsreise entlang der US-Küste gebucht. Der Koffer der Ehefrau traf erst neun Tage nach Abfahrt des Schiffes ein. Ihre Reisepreisminderung von 50 Prozent wies die Reiseveranstalterin zurück. und verwies auf die bereits wegen des fehlenden Gepäcks gezahlten 620 EUR.
Das AG Rostock entschied, die verspätete Ankunft eines Koffers während einer Kreuzfahrt ist zwar ein Mangel i. S. v. § 651 c BGB. In der Regel sei hierfür aber eine Minderung zwischen 20 und 30 Prozent pro Urlaubstag angemessen. Eine Minderung von 50 Prozent komme nur in Ausnahmefällen in Betracht. Beispiel: Auf einer Antarktisreise fehlt die wärmende Kleidung (LG Frankfurt a.M. 5.6.07, 2-24 S 44/06). Der Reisepreis betrug 2.399 EUR. Die bereits gezahlten 620 EUR entsprechen also einer Minderung von knapp 40 Prozent des Tagesreisepreises.