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Aus dem Auszug, aus dem Sinn ‒ Kontobewegungen rasch prüfen
| Senioren sind bei digitalen Bankgeschäften zurückhaltender als jüngere Altersgruppen. Laut einer aktuellen Befragung des Digitalverbands Bitkom klicken sich nur 21 Prozent der über 65-Jährigen durch die Onlinebanking-Portale. Damit geht ein Problem einher, das selten thematisiert wird: Ältere Menschen bemerken falsche Abbuchungen mitunter zu spät. |
Wer früher Papier-Überweisungen einreichte oder Dokumente abgab, hatte häufiger einen Grund, zur Bank zu gehen. Wer dies nur noch selten tut, da er lieber Onlinebanking nutzt, zieht oft auch seltener oder in größeren zeitlichen Abständen seine Kontoauszüge aus dem Drucker in der Bankfiliale. Lastschriften können fehlerhaft sein. Auch ältere Personen haben monatlich zahlreiche Abbuchungen, sodass schnell die Übersicht verloren geht, wenn man nicht regelmäßig die Kontoauszüge prüft. Daher sollten spätestens alle sechs Wochen neue Auszüge geholt werden, die auch archiviert werden. Mit der Bank kann auch vereinbart werden, dass Auszüge per Post zugeschickt werden. Zudem tritt am 14.9.19 die zweite Stufe der „Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ (PSD2) in Kraft. Welche Änderungen dabei für das Onlinebanking gelten, erfahren Sie hier: www.iww.de/s2948. Senioren sollten besonders auf abgebuchte Kleinstbeträge achten, ob diese korrekt sind.
PRAXISTIPP | Grundsätzlich gilt: Lastschriften erstattet die Bank bis acht Wochen nach der Kontobelastung zurück, wenn der Kunde die Rückbuchung von der Bank verlangt (online, schriftlich, persönlich in Filiale). Lag überhaupt keine Erlaubnis für die Lastschrift vor, kann der Kunde bis zu 13 Monate nach Belastung verlangen, dass zurückgebucht wird. |
Weiterführende Hinweise
- Rentner: drei häufige Fragen zur Steuerpflicht, SR 19, 143
- Wann Vorsorgevollmacht auch Bankvollmacht ist, SR 18, 93
- Süddeutsche Zeitung (28.8.19): Was sich bei Geldgeschäften im Internet ändert, www.iww.de/s2947