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· Fachbeitrag · Pkh-Überprüfungsverfahren

Wann darf ein neuer Kredit aufgenommen werden?

| In vielen Verfahren, die Senioren betreffen, wird für Mandanten PKH beantragt. Das Gericht kann allerdings 4 Jahre lang die Einkommensverhältnisse prüfen. Nimmt die PKH-Partei in diesem Zeitraum einen Kredit auf, kann es Probleme geben. Aber nur, wenn das, was mit dem Kredit finanziert wird, nicht angemessen ist, so das LAG Hamm (25.4.18, 5 Ta 101/18, Abruf-Nr. 201118 ). Hierüber sollte der Anwalt aufklären. |

1. Kreditaufnahme in der Überprüfungszeit

Der PKH-Bezieher hatte während der 4 Jahre nach Verfahrensende einen Kredit aufgenommen bzw. einen alten Kredit erhöht. Allerdings genügte dem LAG auch, wie die Partei dies begründete: Zum einen waren Kinderzimmermöbel anzuschaffen (Geburt eines weiteren Kindes). Ferner finanzierte die Partei ein gebrauchtes, 15 Jahre altes Fahrzeug via Kredit, was angesichts der berufsbedingten Fahrwege (Anfahrt zum Arbeitsplatz 15 km) als erforderlich anzusehen war (vgl. auch LAG Nürnberg 12.12.17, 7 Ta 98/17).

2. Großzügiger Maßstab im Überprüfungsverfahren

Grundsätzlich gilt: Es ist der PKH-Partei nicht während der gesamten 4 Jahre (§ 120a Abs. 1 S. 4 ZPO) verwehrt, neue Darlehn zu begründen oder bestehende Kredite aufzustocken. Zwar werden im PKH-Bewilligungsverfahren solche Darlehen, die nach Klageerhebung neu begründet werden, nur ausnahmsweise berücksichtigt. Im Überprüfungsverfahren gilt ein großzügigerer Maßstab. Die hilfsbedürftige Partei ist nicht verpflichtet, während der gesamten 4 Jahre ihre private Lebensführung allein danach auszurichten, möglichst entstandene Prozesskosten nachträglich zu begleichen.

 

 

Quelle: Ausgabe 07 / 2018 | Seite 120 | ID 45315356