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· Nachricht · Waffenrecht

„Wie wär´s mit einer Kugel“? Rentner hielt sich für Revolverheld

| Das AG München verurteilte am 2.3.16 einen 71-jährigen Rentner aus Taufkirchen bei München zu einer Geldstrafe von 5200 EUR wegen unerlaubten Waffenbesitzes. |

 

Der Rentner bewahrte in seiner Wohnung in einem Tresor einen Revolver der Firma Smith & Wesson und eine Selbstladepistole der Firma Fabrique Nationale auf. Er besaß nicht die hierfür erforderliche waffenrechtliche Erlaubnis. Die Straftat wurde im Straßenverkehr aufgedeckt. An einem Kreisverkehr mit Zebrastreifen überquerte ein junger Mann die Straße, ohne auf den Verkehr zu achten. Der Rentner konnte gerade noch rechtzeitig bremsen und berührte mit dem PKW den Fußgänger ganz leicht am Knie. Es kam zu einem Streit. Dabei soll nach Aussage des Fußgängers der Rentner gesagt haben, dass er eine Waffe im Auto habe und ihn erschießen würde. Der Rentner bestreitet das. Der junge Mann habe an seine Fensterscheibe geschlagen. Daraufhin habe er gesagt: Hör auf, du spinnst wohl und wenn du nicht aufhörst, dann passiert was…. Wie wär´s mit einer Kugel.

 

Jedenfalls hatte der Fußgänger so große Angst vor dem Rentner, dass er einen anderen Autofahrer bat, ihm zu helfen. Der Autofahrer folgte dem Rentner, der schließlich mit seinem PKW weiterfuhr, und informierte den jungen Mann über den Wohnort. Der Fußgänger ging zur Polizei und machte eine Anzeige. Die Polizei fand in der Wohnung des Rentners die Waffen und stellte sie sicher.

 

Der Rentner hat vor Gericht ein Geständnis wegen des Waffenbesitzes abgelegt. Er ist noch nie strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er ist erheblich an Multipler Sklerose erkrankt. Zur Einwirkung auf ihn oder wegen der Tat selbst hielt das Gericht eine Freiheitsstrafe nicht für notwendig.

 

Quelle: Pressemitteilung das AG München vom 25.4.16

Quelle: ID 44037455