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· Fachbeitrag · Zahlungsverkehr

Überweisungen ab dem 1.2.16 nur noch mit IBAN und BIC möglich

| Ab dem 1.2.16 sind Überweisungen zwingend mit der IBAN (International Bank Account Number) und der Bankkennziffer (BIC) auszufüllen. Besonders ältere Mandanten, die kein Online-Banking nutzen, sollten hierauf hingewiesen werden. Denn werden Überweisungen mit alten Kontonummern und Bankleitzahlen eingereicht, werden sie von den Banken nicht mehr ausgeführt. Ab dem 1.2.16 gilt die IBAN-Pflicht ausnahmslos für jeden Bankkunden. |

 

Kurz vor der Umstellung wurden geschätzte 10 Prozent aller Überweisungen noch mit der alten Kontonummer und Bankleitzahl eingereicht. Die Banken konvertierten die Überweisungsvorgänge automatisch und wandelten sie in IBAN/BIC-Ziffern um. Dies ist jetzt nicht mehr möglich.

 

PRAXISHINWEIS | Eine IBAN oder BIC lässt sich auch mit Online-Rechnern im Internet ermitteln. Die Programme rechnen die alte Kontonummer oder Bankleitzahl in die entsprechende IBAN um. Trotzdem sollten Sie ältere Mandanten darauf hinweisen, dass sie stets IBAN/BIC aus dem Rechnungsschreiben oder dem Briefkopf des Absenders ablesen. Auch die Sparkasse stellt einen IBAN-Rechner zur Verfügung (www.sparkasse.de/unsere-loesungen/privatkunden/rund-ums-konto/iban-rechner.html).

 
Quelle: Ausgabe 01 / 2016 | Seite 1 | ID 43774970