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· Fachbeitrag · Arbeitsrecht

Jung, dynamisch, hochmotiviert ‒ welche Begriffe ältere Mitarbeiter diskriminieren

| Immer wieder müssen Anwälte prüfen, ob Mandanten aufgrund ihres Alters bei der Jobsuche benachteiligt werden. Wird in einer Anzeige eine „zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team“ angeboten, lässt dies vermuten, dass ein nicht eingestellter 61-jähriger Bewerber benachteiligt ist. Das hat das LAG Nürnberg entschieden. |

 

Sachverhalt

Der 61-jährige Kläger war Diplomkaufmann und seit 1996 im SAP-Bereich tätig. Er hatte diverse Zertifizierungen und Ausbildungen in diese Richtung erworben und bewarb sich bei dem Beklagten (Nahrungsmittelgroßhandel). Die Online-Stellenanzeige für einen Mitarbeiter zur SAP-Anwendungsbetreuung war so formuliert: „Zukunftsorientierte, kreative Mitarbeit in einem jungen, hochmotivierten Team in einem sehr interessanten und abwechslungsreichen Themenumfeld ...“.

 

Entscheidungsgründe und Relevanz für die Praxis

Der Kläger schied in der Vorausauswahl aus und klagte auf Entschädigung. Das Arbeitsgericht verurteilte die Beklagte, eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG in Höhe von zwei Monatsgehältern (6.710,98 EUR) zu zahlen. Die Formulierung „in einem jungen, hochmotivierten Team“ lasse vermuten, dass der Kläger wegen seines Alters benachteiligt wurde (§ 22 AGG). Das LAG Nürnberg bestätigte die Entscheidung (27.5.20, 2 Sa 1/20, Abruf-Nr. 216616). Es folgte insofern der BAG-Rechtsprechung zu Stellenangeboten, die mit der Mitarbeit in einem „jungen, dynamischen Team“ warben (BAG 19.5.16, 8 AZR 470/14 und 11.8.16, 8 AZR 406/14). Die Begriffe „dynamisch“ und „hochmotiviert“ in einer Stellenanzeige bezüglich eines jungen Teams seien austauschbar und unterschieden sich in der Zielsetzung kaum, so das LAG.

 

PRAXISTIPP | Prüfen Sie für Ihre Mandanten in ähnlichen Fällen stets die Formulierung in Anzeigentexten. Wird auf die Arbeit in einem „jungen hochmotivierten Team“ hingewiesen, enthält dieser Hinweis regelmäßig nicht nur die Botschaft an potenzielle Bewerber, dass die Mitarbeiter jung und deshalb hochmotiviert sind. Dieser Hinweis kann zudem meist nur so verstanden werden, dass der Arbeitgeber für das Team jemanden sucht, der ebenso jung und hochmotiviert ist.

 

Weiterführende Hinweise

  • Diskriminierung, wenn Arbeitsverhältnis automatisch mit 60 Jahren endet?, SR 20, 64
  • Altersgrenze von 50 diskriminiert Frauen nicht, SR 19, 203
Quelle: Ausgabe 09 / 2020 | Seite 156 | ID 46806643